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Die Errichtung und der Betrieb von Freiflächenphotovoltaikanlagen, sogenannte „Solarparks“, bringt die Gesellschaft einen großen Schritt weiter in Richtung einer Energieversorgung frei von fossilen Brennstoffen.

In der Gemeinde Silberstedt entsteht ein Solarpark mit einer Gesamtkapazität von etwa 23 MWp. Nach der standortspezifischen Einstrahlung können somit rechnerisch ca. 6.000 Haushalte emissionsfrei mit Strom versorgt werden.

Die Errichtung des Solarparks mit ca. 23 MWp soll nach Vorlage aller vorausgesetzten Genehmigungen im Frühjahr 2024 beginnen. Bei einer Bauzeit von rund 6 Monaten wäre der Solarpark im Verlaufe des Jahres 2024 betriebsbereit.

Vorranggruppe: Einwohner im PLZ-Kreis 24887
 

 

 

Warnhinweis gem. § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz:
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

 

Technische Details

  • Hersteller: Vattenfall Solar GmbH
  • Anlagentyp: Solar
  • Gesamtfläche: ca. 20 ha
 

Emissionsdetails

 

Ökologische Wirkung

  • CO₂ Einsparung Gesamtanlage:
    ca. 15.000 t/ Jahr
  • Wiederanheben der Artenvielfalt durch:
    • Verzicht auf Pestizide und Düngemittel
    • Anlegen von Blühstreifen
    • Aufstellen von Insektenhotels und/ oder Ansitzstangen für Greifvögel

Risikohinweis:
Bei dem abzuschließenden Vertrag, handelt es sich um einen Darlehensvertrag mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Darlehensnehmerin ist die Vattenfall Solar Silberstedt GmbH als Emittentin. Der Darlehensgeber tritt mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus dem Darlehensvertrag, einschließlich seiner Forderung auf Rückzahlung sowie auf Verzinsung des qualifizierten Nachrangdarlehens, hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück. Die Geltendmachung der Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehensbetrages sowie auf Auszahlung der Zinsen gegenüber der Darlehensnehmerin ist solange und soweit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde. Wird über das Vermögen der Darlehensnehmerin das Insolvenzverfahren eröffnet, so sind sämtliche Ansprüche des Darlehensgebers auf Verzinsung sowie auf Rückzahlung des Betrages des qualifizierten Nachrangdarlehens nachrangig zu den Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin gegenüber anderen Dritten zu behandeln. Dies gilt auch im Falle der Liquidation der Darlehensnehmerin, Forderungen aus dem Darlehensvertrag können nur aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen beglichen werden.

Hinweis zum öffentlichen Angebot:
Das Nachrangdarlehen wird ausschließlich über die Internet-Dienstleistungsplattform www.beteiligung.vattenfall.de gemäß § 2a VermAnlG angeboten.

Disclaimer:
Der vorliegende Internetauftritt stellt keinen Verkaufsprospekt und auch kein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) dar. Die Anleger sind verpflichtet, vor der Gewährung der Nachrangdarlehen die Vertriebsunterlagen, insbesondere das VIB, welches über die Online-Plattform zur Verfügung gestellt wird, sorgfältig zu lesen, insbesondere die dortigen Risikohinweise. Für das vorliegende Nachrangdarlehen wurde kein Verkaufsprospekt erstellt.